OVG Münster: AfD-Mitglieder dürfen keine Schusswaffen besitzen

OVG Münster: AfD-Mitglieder dürfen keine Schusswaffen besitzen

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Zuletzt aktualisiert 17. August 2024

Das seit Jahrzehnten für seine gegenüber dem etablierten Politikbetrieb stramm linientreue Rechtsprechung bekannte Oberverwaltungsgericht Münster hat einem Ehepaar in Nordrhein-Westfalen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen, nur weil die beiden Mitglied der AfD sind. Das Paar aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf muss nun mehr als 200 Schusswaffen nebst der zugehörigen Munition abgeben oder vernichten. Das berichtet die „Rheinische Post“.

Das Urteil kann beim Bundesverwaltungsgericht rechtlich angegriffen werden, muss aber zunächst einmal umgesetzt werden. Die Folgen für die beiden Betroffenen sind also durchaus erheblich.

Einen Waffenschein erhält nur, wer im Sinne des Waffengesetzes als zuverlässig gilt. Nach der Einschätzung des höchsten Verwaltungsgerichts im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen genügt allein die einfache Mitgliedschaft in der AfD, um eine theoretisch fingierte Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu begründen. Gegen das Ehepaar sind in dem Verfahren keine anderen Vorwürfe erhoben worden.

Hintergrund des Urteils ist die Einstufung der AfD als mutmaßlich rechtsextrem durch den „Verfassungsschutz“.

Sollte die Münsteraner OVG-Entscheidung rechtlichen Bestand haben, dann wären die Auswirkungen für manche AfD-Mitglieder gravierend. Denn es geht bei weitem nicht nur um Sportschützen. AfD-Mitglieder könnten weder Jäger sein, noch in der Sicherheitsbranche arbeiten. Falls sie ein Juweliergeschäft betreiben, würde ihnen das Recht verwehrt werden, ihr Leben und ihr Eigentum mit einer Waffe zu verteidigen.

Die Münsteraner Richter stempeln AfD-Mitglieder als vermeintlich „unzuverlässige“ Staatsbürger minderen Rechts ab. Ein politisch erwünschtes Schauspiel, das eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig ist!

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