Zuletzt aktualisiert 8. Oktober 2024
Um erfolgreich einen Asylanspruch in den Ländern der Europäischen Union geltend zu machen, genügt es, weiblichen Geschlechts zu sein und aus Afghanistan zu kommen. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4. Oktober 2024 geurteilt (Az. C-608/22 und C-609/22). Die „Legal Tribune Online“ schreibt dazu:
„Die diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze des Taliban-Regimes gegen Frauen gelten bereits für sich als Verfolgungshandlungen, die eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen.“
Das Urteil hat zunächst nur hypothetisch weitreichende Auswirkungen. Denn die Zahl der afghanischen Frauen, die den weiten Weg nach Europa zurücklegen und bei uns Asyl beantragen, ist überschaubar. Die bei weitem meisten afghanischen Asylbewerber in Europa sind junge Männer.
Was aber, wenn findige Rechtsanwälte ihren Mandanten aus Afghanistan erklären, dass sie gut daran tun, sich ab sofort als Frau zu identifizieren und in ihre möglicherweise ja provisorischen Identitätsunterlagen ein weibliches Geschlecht und einen entsprechenden Vornamen eintragen zu lassen?
Und muss nicht das, was den afghanischen Frauen recht ist, auch den afghanischen Homosexuellen billig sein? Wer will im Zweifelsfall einschlägige Bekenntnisse afghanischer junger Männer überprüfen?
Die Entscheidung der Luxemburger Richter, die vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof angerufen worden sind, bündelt viele gute Absichten. Die aber werden im wirklichen Leben oft in ihr Gegenteil verkehrt.
Und zwar alleine schon, weil die Regelung ganz offenbar auch für vollverschleierte weibliche Taliban gilt, die nicht in Opposition zum afghanischen religiös-politischen Regime stehen, sondern dessen Prinzipien leben und möglicherweise sogar in Europa propagandieren wollen. Schon deshalb ist die Entscheidung undurchdacht.
Die muslimische Frau ist nicht stets und immer ein armes, bedauernswertes Opfer, das unserer Fürsorge bedarf. Sie kann schießen, Bomben und Feuer legen, mit der Machete zuschlagen und ein Fahrzeug in eine Menschenmenge fahren. Aber das dürfte den EU-Juristen in ihrem Wolkenkuckucksheim nur schwer zu vermitteln sein.
Symbolbild oben: Frauen aus Ländern wie Afghanistan, in denen ein strenges Scharia-Regime herrscht, sind ab sofort in allen Mitgliedsstaaten der EU asylberechtigt, unabhängig von der Frage, ob sie die islamische Ordnung ablehnen oder befürworten.