Was tun gegen Zensur in sozialen Netzwerken?

Was tun gegen Zensur in sozialen Netzwerken?

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Zuletzt aktualisiert 17. Oktober 2024

Die meisten Deutschen nutzen mittlerweile soziale Netzwerke wie X (vormals Twitter), Facebook und TikTok, um sich mit anderen Menschen auszutauschen. Und um sich zu informieren. In der Welt der Algorithmen sind die Medienkonzerne und der öffentlich-rechtliche Propagandaapparat marginalisiert gegenüber der Reichweite von Millionen „kleinen Leuten“, die ihre Inhalte vielen hunderttausend anderen Menschen nahebringen können, falls sie es verstehen, zur richtigen Zeit die richtigen Themen richtig zu verpacken.

Kein Wunder, dass auf den Betreibern der sozialen Netzwerke ein hoher staatlicher Zensurdruck lastet. Sie sollen durch die Sperrung unerwünschter Inhalte der politischen Klasse die Kritiker vom Hals halten.

Die meisten Nutzer sozialer Netzwerke, die gesperrt werden, nehmen ihren Ausschluss hin wie schlechtes Wetter, weil sie annehmen, sie seien machtlos gegen die Willkür der Zensoren. Aber diese Annahme ist falsch. Denn seit dem Jahr 2021 hat jeder, der sich in Deutschland gegen die Verbannung seiner Inhalte aus sozialen Netzwerken wehrt, eine starke und relativ leicht durchsetzbare Rechtsposition.

Denn er kann gegen solche Sperren vor Gericht gehen, und zwar nicht in Übersee, sondern vor dem Zivilgericht an seinem eigenen Wohnsitz. Das ergibt sich aus der „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“ (Art. 17 Abs. 1 lit. c, 18 Abs. 1 EUG-VVO).

Und in Deutschland gilt: Kein Inhalt in sozialen Netzwerken und kein Nutzer darf willkürlich gesperrt werden. Dem Betroffenen muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegen eine Sperre gegeben werden, und diese Stellungnahme muss von den Betreibern des jeweiligen sozialen Netzwerks berücksichtig und gegen widerstreitende Interessen abgewogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof am 29. Juli 2021 entschieden (Aktenzeichen III ZR 179/20).

Wer willkürlich und ohne triftigen Grund gesperrt wird, kann bei seinem örtlich zuständigen Zivilgericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Sperre erwirken. Dafür ist allerdings anwaltliche Hilfe erforderlich.

So verfährt in diesen Tagen auch der Verein Signal für Deutschland e.V., dessen reichweitenstarke Facebook-Seite mit durchschnittlich im Monat mehr als einer halben Million Besuchern am 6. Oktober ohne Angabe von Gründen gesperrt worden ist. Wir werden die Öffentlichkeit über den Verlauf des Verfahrens informieren.

Und wir sind gespannt, wie viel die hehren Grundsätze in Sachen Meinungsfreiheit wert sind, die in deutschen und europäischen Gesetzen auf geduldiges Papier aufgeschrieben worden sind. – Wir und Sie, liebe Leser, werden es in den kommenden Wochen erfahren!

Bitte unterstützen Sie unseren Rechtskampf gegen Facebook mit einer Spende! Sie erhalten zeitnah eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung!

Signal für Deutschland e.V.

IBAN: DE55 1705 2000 0940 0529 54

(BIC: WELADED1GZE)

Grafik oben: Zensur auf Facebook | Urheber: IsaacMao | Lizenz: CC-BY-2.0

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