Zuletzt aktualisiert 27. Oktober 2019
Das Verfahren gegen den 2017 zeitweise inhaftierten Bundeswehrleutnant Franco A. verläuft offenbar im Sande, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Terror-Anklage des Generalbundesanwalts nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hat. Neue Verdachtsmomente liegen offenbar nicht vor. Das berichtet die „Welt“. Franco A. war bereits im November 2017 auf freien Fuß gesetzt worden, weil sich der Tatverdacht, er habe terroristische Anschläge vorbereitet, nicht erhärten ließ.
Der Deutsche Franco A. war als syrischer Asylbewerber anerkannt worden. Es sei seinem Mandanten darum gegangen, das deutsche Asylsystem zu entlarven, machte sein Rechtsanwalt geltend.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das viele deutsche Massenmedien mit Inhalten versorgt, hatte noch vor wenigen Wochen berichtet, dem Bundeskriminalamt lägen persönliche Aufzeichnungen des 28-Jährigen vor, aus denen sich detaillierte Anschlagspläne ergäben. Seine Absicht sei es demnach gewesen, Anetta Kahane zu ermorden, die Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung.